SM Finance ist Ihr Schweizer Finanzdienstleister für alle finanziellen Anliegen.
Beratung vereinbarenBei der Wahl der richtigen Gesundheitsvorsorge stehen wir Ihnen zur Seite.
Mehr erfahrenMit SM Finance und der perfekten Altersvorsorge gehen Sie entspannt in Pension.
Mehr erfahrenZusammen machen wir über die Jahre mehr aus Ihrem Geld.
Mehr erfahrenFür Sie und Ihre Liebsten finden wir den passenden Versicherungsschutz.
Mehr erfahrenEin Kindersparplan schützt Ihre Kleinen und erfüllt ihre grossen Träume.
Mehr erfahrenErfüllen Sie sich Ihren Immobilientraum mit der richtigen Hypothek von SM Finance.
Mehr erfahrenFür Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter bieten wir Finanzdienstleistungen von A-Z.
Mehr erfahrenLassen Sie Ihre Steuererklärung von uns ausfüllen und geniessen Sie alle Vorteile.
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Mehr erfahren„Eine Finanzwelt für alle – verständlicher und menschlicher.”
Als ungebundener Versicherungsvermittler informieren wir unsere Kundinnen und Kunden gemäss untenstehendem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG Art. 45).
Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG)
Art. 45 Informationspflicht
1. Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler informieren die Versicherungsnehmerinnen und -nehmer:
a. über ihren Namen und ihre Adresse;
b. ob die Vermittlung gebunden oder ungebunden erfolgt, und, falls sie gebunden erfolgt, über Name und Adresse der
Versicherungsunternehmen, in deren Auftrag sie tätig sind;
c. wie sie sich über die Aus- und Weiterbildung der betreffenden Versicherungsvermittlerin oder des betreffenden
Versicherungsvermittlers informieren können;
d. über die Person, die für Nachlässigkeit, Fehler oder unrichtige Auskünfte im Zusammenhang mit ihrer
Vermittlungstätigkeit haftbar gemacht werden kann;
e. über die Bearbeitung der Personendaten, insbesondere über das Ziel und den Umfang der Bearbeitung und über die
Empfängerin oder den Empfänger der Daten sowie deren Aufbewahrung.
2. Die Informationen nach Absatz 1 müssen verständlich formuliert sein. Sie können den Versicherungsnehmerinnen und
-nehmern in standardisierter Form auf Papier oder elektronisch zur Verfügung gestellt werden.
3. Sie sind den Versicherungsnehmerinnen und -nehmern so zu übergeben, dass diese sie kennen können, wenn sie den
Versicherungsvertrag beantragen oder annehmen.
Art. 45b Offenlegung der Entschädigung
1. Ungebundene Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler dürfen Entschädigungen von Versicherungsunternehmen oder
sonstigen Dritten annehmen, wenn sie die Versicherungsnehmerinnen und -nehmer ausdrücklich über die Entschädigung
informiert haben.
2. Erhalten sie von Versicherungsnehmerinnen und -nehmern eine Vergütung, so dürfen sie Entschädigungen von Versicherungsunternehmen oder sonstigen Dritten nur annehmen, wenn sie:
a. die Versicherungsnehmerinnen und -nehmer ausdrücklich über die Entschädigung informiert haben und diese
ausdrücklich darauf verzichten, dass ihnen die Entschädigung weitergegeben wird; oder
b. die Entschädigung vollumfänglich an die Versicherungsnehmerinnen und -nehmer weitergeben.
3. Die Information nach den Absätzen 1 und 2 muss Art und Umfang der Entschädigung enthalten und vor Erbringung der
Dienstleistung oder vor Vertragsschluss erfolgen. Ist die Höhe des Betrags vorgängig nicht feststellbar, so sind die
Versicherungsnehmerinnen und -nehmer über die Berechnungsparameter und die Bandbreiten zu informieren. Auf Anfrage
legen die Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler die effektiv erhaltenen Beträge offen.
4. Als Entschädigung gelten Leistungen, die den ungebundenen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern im
Zusammenhang mit der Erbringung einer Dienstleistung von Dritten zufliessen, insbesondere Courtagen, Kommissionen,
Provisionen, Rabatte oder sonstige vermögenswerte Vorteile.
SM Finance GmbH ist vertraglich ermächtigt, für folgende Versicherer Anträge zu vermitteln:
Axa Winterthur, Concordia, CSS, Generali, Groupe Mutuel, Helsana, Helvetia, Hypoteq, Innova, Mobiliar, PAX, Sanitas, Swica, Vaudoise, Visana, Youplus, Zugerberg Finanz, Zurich Versicherung etc.
Bei Fragen, Unklarheiten oder Beanstandungen bezüglich der Beratung wenden Sie sich bitte an SM Finance GmbH, Schaffhauserstrasse 110, 8152 Glattbrugg (Tel. 044 500 97 90) bzw. direkt an den jeweiligen Versicherer.
Handelsregisteramt des Kantons Zürich Firmennummer: CHE-353.518.567
FINMA Registernummer: F01414345 | Cicero Mitgliedsnummer: 30798